Hausordnung
Das gemeinsame Arbeiten und der gemeinsame Aufenthalt im Schulbereich erfordert von allen Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Eine pflegliche Behandlung der Einrichtung und der Gegenstände, die der Ausbildung dienen, sollte selbstverständlich sein. An der Verantwortung für die Sauberkeit im Gebäude sowie im Hof und auf den Zugängen tragen alle an der Schule Beteiligten mit.
Die folgenden Regeln sollen helfen, die Einhaltung dieser Prinzipien zu sichern. Sie sollen außerdem einen geregelten Schulbetrieb gewährleisten. Sie sind strikt zu beachten. Verstöße können mit geeigneten Erziehung- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
I. Zu Beginn des Unterrichts:
- Schüler, die mit Fahrrädern zur Schule kommen, benutzen ausschließlich die vorgesehenen Abstellplätze in der Beethovenstraße, und zwar mit der gebotenen Rücksichtsnahme. Motorisierte Fahrzeuge der Schüler dürfen auf dem Schulgelände nicht abgestellt werden.
- Vor 7.45 Uhr dürfen sich Schüler nur im Südtrakt des Erdgeschosses des Altbaus aufhalten. Einige Klassenzimmer sind geöffnet.
- Der Klassenbuchführer holt vor Unterrichtsbeginn (aber nicht vor 7.45 Uhr) das Klassenbuch aus dem Sekretariat ab und bringt es nach Unterrichtsschluss zurück.
- Die Kleidungsstücke werden an der Garderobe in den Klassenzimmern aufgehängt. Wertsachen und Schlüssel sollen nicht in den Kleidungsstücken verbleiben.
- Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, so verständigt der Klassensprecher oder sein Stellvertreter das Direktorat. Diese Regelung gilt für jede Unterrichtsstunde.
- Die Lehrkräfte führen unmittelbar zu Beginn der 1. Stunde eine genaue Anwesenheitskontrolle durch. Bei Fehlen eines vorher nicht entschuldigten Schülers erfolgt auf Veranlassung der Lehrkraft eine Benachrichtigung des Sekretariats, welches die Erziehungsberechtigten kontaktiert. Diese Regelung gilt für die Jahrgangsstufen 5 – 10.
- Alle Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, müssen sich zunächst im Sekretariat melden, wo sie eine entsprechende Kurzmitteilung für den Fachlehrer erhalten. Die Verspätungen werden vermerkt. Ab der 4. Verspätung erhält der Schüler einen Verweis. (Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel sind von dieser Regelung ausgenommen.)
II. Klassenzimmer:
- Jeder Schüler ist für seinen Platz verantwortlich. Vor Unterrichtsbeginn legt er seine Unterrichtsmaterialien bereit. Er hält seinen Platz sauber (auch den Fußboden), wirft den Abfall in den Abfalleimer, räumt den Arbeitsplatz vor Verlassen des Raumes auf und stellt den Stuhl auf die Bank.
- Der Ordnungsdienst ist für die Sauberkeit des Klassenzimmers insgesamt verantwortlich. Er wird vom Klassenleiter eingeteilt und ins Klassenbuch eingetragen. Er reinigt die Tafel nach jeder Stunde, kehrt das Klassenzimmer nach der 6. Stunde, sowie nach dem Nachmittagsunterricht und achtet auf Ordnung im Schrank.
- Die Schüler besprechen mit ihren Klassenleitern Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Klassenzimmers.
- Wände und Anschlagtafeln, Whiteboards und Computer, Bänke, Stühle und sonstiges Inventar dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schüler bzw. deren Eltern sind gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.
- Wenn die Klasse / der Kurs das Klassenzimmer verlässt, veranlasst der Fachlehrer das Schließen der Fenster und sperrt den Raum ab.
III. Pause und Mittagszeit:
- Während der Pause verlassen die Schüler das Klassenzimmer und die Gänge und begeben sich in den Schulhof. Bei schlechtem Wetter halten sich die Schüler in der Pause in der Cafeteria und in den Gängen des Erdgeschosses auf.
- Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass kein anderer Schüler gefährdet wird.
- Der Genuss von Rauschmitteln und Alkohol sowie das Rauchen sind auf dem Schulgelände untersagt. Gleiches gilt im Interesse des Ansehens der Schule auch vor den Eingängen, auf den Gehwegen rund um das Schulgebäude und auf den Nachbargrundstücken.
- In den Vormittagspausen ist das Verlassen des Schulbereichs Schülern der Klassen 5-10 nicht gestattet. Schüler der Klassen 7 bis 10 können in der Mittagspause das Schulgelände auf eigenes Risiko verlassen. Schüler der Klassen 5 und 6 sowie alle Schüler der offenen Ganztagsschule müssen die Mittagspause auf dem Schulgelände verbringen. Schüler der Jahrgangsstufe 11 und 12, deren Stundenplan individuelle Lücken aufweist, dürfen in diesen Freistunden das Schulgelände verlassen. Auch der Aufenthalt in der Cafeteria oder im Oberstufenzimmer ist möglich. Bei mangelnder Disziplin kann ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden.
- Während der Mittagszeit halten sich die Schüler, die im Schulhaus bleiben, ausschließlich in den dafür vorgesehenen und beaufsichtigten Bereichen auf. Diese sind der Gang im Erdgeschoss sowie die Raum 02, wo außer Haus gekaufte Speisen vehrzehrt werden dürfen.
- In der Cafeteria ist auf Sauberkeit zu achten. Es dürfen nur dort gekaufte oder von zu Hause mitgebrachte Speisen und Getränke konsumiert werden. Der Hausmeister, die Betreuer der Ganztagesbetreuung und der Caterer sind berechtigt, zuwiderhandelnde Schüler des Raumes zu verweisen.
- Wegen der Verletzungsgefahr ist das Mitbringen von Glasflaschen auf das Schulgelände sowie das Werfen von Schneebällen zu jeder Zeit, das Ballspielen in den beiden Vormittagspausen generell verboten. Ab der Mittagspause und in Freistunden der Oberstufe kann mit Softbällen gespielt werden, sofern niemand gefährdet wird.
- Die 10. Klassen müssen bei Unterrichtsausfall im vorgesehenen Unterrichtsraum bleiben.
IV. Vertretungen:
Die Vertretungen für erkrankte oder verhinderte Lehrkräfte werden mit dem Vertretungsplan bekannt gegeben. Abweichungen können nur nach Bestätigung durch die Schulleitung vorgenommen werden. Der Klassensprecher informiert die Schüler der Klasse über die im Vertretungsplan bekanntgegebenen Änderungen.
Die Vertretungen für erkrankte oder verhinderte Lehrkräfte werden mit dem Vertretungsplan bekannt gegeben. Abweichungen können nur nach Bestätigung durch die Schulleitung vorgenommen werden. Der Klassensprecher informiert die Schüler der Klasse über die im Vertretungsplan bekanntgegebenen Änderungen.
V. Fernbleiben vom Unterricht:
Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für den persönlichen Lernerfolg jedes Schülers und einen störungsfreien Schulbetrieb. Das Verfahren bei einer Verhinderung wird jeweils zu Beginn des Schuljahres im ersten allgemeinen Rundschreiben bekannt gegeben.
VI. Computernutzung:
Alle Schüler müssen mit den EDV-Einrichtungen an der Schule pfleglich und sorgsam umgehen; Privatinstallationen sind nicht erlaubt. Falls das Internet freigeschaltet ist, hat hiermit ein verantwortungsbewusster Umgang zu erfolgen. Des Weiteren gelten die von allen Schülern unterzeichneten Inhalte aus der Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an der Schule.
Die Hausordnung schließt sämtliche Vorgaben der gymnasialen Schulordnung sowie des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes ein, so z. B. das Verbot des Mitbringens und des Nutzens gefährlicher Gegenstände, das Alkoholverbot sowie das grundsätzliche Verbot zur Nutzung von Mobiltelefonen und digitalen Speichermedien.