Erkrankung
Entschuldigungen können über das Elternportal in digitaler Form durchgeführt werden. Wir bitten darum, diese bis spätestens 7.45 Uhr zu senden, damit wir die Meldung an die Lehrkräfte der 1. Stunde weiterleiten können. Wir werden Sie in einem gesonderten Schreiben noch einmal über das genaue Vorgehen informieren. Eine schriftliche Krankmeldung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.
Natürlich können Sie können Ihr Kind auch telefonisch krankmelden. In diesem Fall verständigen Sie bitte das Sekretariat (Besetzung ab 7:15 Uhr) am ersten Tag der Abwesenheit fernmündlich (Tel. 089/5441270). Im Falle mündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Bestätigung spätestens bei Wiederbesuch der Schule über die komplette Dauer der Krankheit vorzulegen. Vorzugsweise sollte dies ebenso über das Elternportal erfolgen. Arzttermine sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen, Unterrichtsbefreiungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (gemäß § 20 (3) BaySchO). Hierfür ist rechtzeitig (bei Arzttermin spätestens einen Tag vor dem Termin, in anderen Fällen spätesten zwei Wochen vorher) ein schriftlicher Antrag der Eltern auf Unterrichtsbefreiung des Kindes vorzulegen.