Beurlaubung / Befreiung vom Unterricht
Schüler können in dringenden Ausnahmefällen (z. B. Arztbesuch, der nur am Vormittag erfolgen kann) auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Dieser Antrag sollte rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Tage vor der gewünschten Beurlaubung, dem Direktorat vorliegen. Eine Befreiung an Ferienrandtagen ist grundsätzlich nicht möglich. Für Befreiungen zur Teilnahme bei Familienfeiern gelten strenge Regeln.
Befreiungen für einen längeren Zeitraum, z.B. für einen mehrmonatigen Schulbesuch im Ausland, müssen bei Herrn Hautmann schriftlich beantragt und am besten mit ihm persönlich besprochen werden.
Hier gelangen Sie zum Formular zum Antrag einer Beurlaubung.
Befreiung während des Unterrichts
Bei einer Erkrankung während des Unterrichts ist eine Befreiung durch das Direktorat erforderlich. Nicht volljährige Schüler können erst nach telefonischer Rücksprache des Sekretariats mit den Eltern nach Hause bzw. zum Arzt gehen. Diese Regelung gilt auch für den Nachmittags- und Wahlunterricht und für die Nachmittagsbetreuung.
Das vom Fachlehrer und einem Mitglied des Direktorats unterschriebene Formular wird dem Schüler mit nach Hause gegeben. Der Schüler bringt es mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zurück in die Schule und gibt es beim Klassenbuchführer ab.