Offene Ganztagesbetreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 bietet das Theresien-Gymnasium in Kooperation mit der gfi gGmbH (Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration) eine Ganztagesbetreuung an maximal 4 Wochentagen an (Montag bis Donnerstag, 13.10 bis 16.10 Uhr). Die Betreuung schließt unmittelbar an den Vormittagsunterricht an und erfolgt durch ein Team pädagogisch qualifizierter Kräfte unter der Leitung einer Sozialpädagogin. Sollten Sie Fragen haben, die die Ganztagesbetreuung betreffen, wenden Sie sich bitte an Frau Fischer, Leiterin der Ganztagesbetreuung.
Zeitplan
13.10 - 14.10 Mittagessen und Mittagsfreizeit: Bewegungsspiele, nach Möglichkeit im Freien
14.10 - 15.10 Hausaufgabenzeit: Unterrichtsvorbereitung und Üben für Lernzielkontrollen
15.10 - 16.10 Verschiedene Angebote:
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- verlängerte Lernzeit für die, die länger brauchen
- freies Spiel, Lesen, Malen
- pädagogisch angeleitete Aktivitäten (Basteln, Bewegungsangebote, Gruppenspiele)
- Lesezeit in der Schülerbibliothek
Räumlichkeiten
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- 7 Klassenzimmer, 1 Gruppenraum
- eine Tischtennisplatte, Kicker
- der Pausenhof/Sportplatz, die Turnhalle(n)
Rahmenbedingungen
Die Schule
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- bietet in Kooperation mit der gfi gGmbH eine durchgehende Betreuung für die angemeldeten Betreuungszeiten unter der Leitung einer pädagogischen Fachkraft an Schultagen an (keine Betreuung während der Ferienzeit).
- trifft die Entscheidung über jede An-, Abmeldung oder Beurlaubung.
Die Eltern
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- melden ihre Kinder für mindestens 2 Nachmittage pro Woche bereits bei der Schuleinschreibung für das ganze Schuljahr verbindlich an; hierauf kann Nachmittagsunterricht ggf. angerechnet werden.
- können die Wochentage zu Schuljahresbeginn festlegen, wenn der Stundenplan des Kindes – einschließlich Sportverein, Musikunterricht o.ä. – feststeht.
- beachten im Entschuldigungsfall dieselben Regeln wie für den Vormittagsunterricht, da die Teilnahme am Nachmittagsunterricht Pflicht ist.
Hier finden Sie einen Flyer mit Infos zur Offenen Ganztagesschule
Ein Anmeldeformular zur Offenen Ganztagesbetreuung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass das Kultusministerium die Vorgaben zu den Mindestzeiten geändert hat: Die Teilnahme ist künftig grundsätzlich bis 16.10 Uhr verpflichtend; in begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung eine Teilnahme nur bis 15.30 Uhr genehmigen.